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(Veröffentlichungen der UEK, Band 16, Bestellung direkt beim Chronos Verlag) Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg UEK (Hg.) Zusammenfassung Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Goldtransaktionen der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges darzustellen. Sie stellt eine erweiterte und überarbeitete Zweitauflage des im Mai 1998 publizierten Zwischenberichtes der UEK dar und bezieht insbesondere auch den volkswirtschaftlichen und geldpolitischen Kontext mit ein. Das Hauptgewicht des Textes liegt auf der Rolle der Schweiz als Umschlagplatz für Gold aus dem Machtbereich des «Dritten Reiches», wobei die Politik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Vordergrund steht. Weiter wird auf die Goldgeschäfte zwischen der SNB und den Alliierten, die Aktivitäten der Schweizer Geschäftsbanken auf dem Goldmarkt und die vielschichtige Interessenlage in Verbindung mit der letzten schweizerisch-deutschen Goldtransaktion im April 1945 eingegangen. Schliesslich befasst sich die Studie mit den im Frühling 1946 stattfindenden Washingtoner Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Alliierten, welche insbesondere auf eine Einigung in der Goldfrage abzielten. Grundlagen Gold ist infolge seiner Schmelzbarkeit leicht umzuwandeln. Es bieten sich viele Möglichkeiten, die Spuren seiner Herkunft zu verwischen. Diese Eigenschaften des Goldes nützten die Machthaber des «Dritten Reiches» bei der Beraubung ihrer Opfer und bei der Verwertung der geraubten Güter systematisch aus. Gold solcher Herkunft gelangte auch in die Schweiz. In der Studie wird deshalb auch der Wissensstand über die Herkunft von Raubgold bei den SNB-Verantwortlichen in den verschiedenen Phasen des Krieges untersucht (Kapitel 3.4). Die SNB übernahm ebenfalls bedeutende Mengen Gold von den westlichen Alliierten. So kaufte sie von 1941 bis 1945 in den USA und Grossbritannien Gold im Wert von 2,9 Milliarden Franken (Tabelle 8). Diese Transaktionen wurden, im Gegensatz zu den Goldlieferungen der Reichsbank, mit legal erworbenen Währungsreserven durchgeführt und resultierten zu einem Grossteil aus transatlantischen Kapitalbewegungen. Den schweizerischen Goldübernahmen während des Zweiten Weltkriegs, insbesondere jenen aus Deutschland, lagen unterschiedliche Motivationen zugrunde. Die SNB bezweckte damit primär die Aufrechterhaltung der Golddeckung und der Konvertibilität des Frankens. Eine Politik, deren Grundlagen sich in der Zwischenkriegszeit verfestigten, in deren Zentrum die Verteidigung des Finanzplatzes und einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz stand und die während der Kriegsjahre mit der Sicherung der Landesversorgung verbunden wurde (Kapitel 2). Das Verhalten der Währungsverantwortlichen kann jedoch nicht mit diesen Beweggründen allein erklärt werden. Hinsichtlich der schweizerischen Goldübernahmen von der Reichsbank lässt sich ein Handlungsmuster verfolgen, das weitgehend dem Kriegsverlauf entspricht (Kapitel 3.3). Die massiven Goldkäufe vom «Dritten Reich» und von den westlichen Alliierten stellten die schweizerischen Währungshüter ab 1943 vor währungspolitische Schwierigkeiten. Die Erhöhung des Notenumlaufs und dessen Auswirkung auf das inländische Preisgefüge drohten die stabilitätspolitischen Zielsetzungen zu untergraben. Die wichtigste Massnahme, die zur Vorbeugung gegen dieses Problem getroffen wurde, bestand in der Reduktion der Goldbestände in den USA mittels Goldübernahmen des Bundes von der SNB (Kapitel 4.5/4.6). Die
Goldtransaktionen zwischen der Schweiz und dem «Dritten Reich» Die an die Reichsbank verkauften Escudos hatten sich die Banken gegen Franken zuvor in Portugal beschafft. Dadurch verfügte die portugiesische Zentralbank schon bald über grosse Mengen schweizerischer Valuta, die sie bei der SNB in Gold eintauschte. Diese Transaktionen hatten zur Folge, dass die Goldreserven des schweizerischen Noteninstituts zurückgingen. Die Lage wurde verschärft, als am 22. Juni 1941 sämtliche kontinentaleuropäischen Guthaben in den Vereinigten Staaten gesperrt wurden. Davon war auch die SNB betroffen, denn ein grosser Teil ihrer Goldreserven befand sich in den USA. Vor diesem Hintergrund sah sich die schweizerische Notenbank im Herbst 1941 veranlasst, die Reichsbank zu ersuchen, Goldbestände nicht mehr an Schweizer Grossbanken, sondern nur noch an die SNB zu liefern. Berlin kam dieser Bitte nach (Kapitel 3.3.2). Die Goldkäufe von der Reichsbank durch die SNB erreichten 1942 ihren Höhepunkt (Tabelle 21). Allein in diesem Jahr beliefen sie sich auf 424 Mio. Franken. Auch nach Stalingrad, als sich das Schwergewicht auf den Kriegsschauplätzen in Europa verlagerte, veränderte sich die Goldpolitik der SNB gegenüber Deutschland zunächst kaum. Der Wert des von der Reichsbank angekauften Goldes blieb hoch und belief sich bis Ende 1943 auf weitere 370 Mio. Franken. Erst 1944 reduzierte sich das Volumen der Goldtransfers und bildete sich auf 180 Mio. Franken zurück. Der Druck der Alliierten, die erstmals anfangs 1943 vor Goldübernahmen aus Deutschland warnten, hatte zunächst keine konkreten Folgen. Als am 22. Februar 1944 eine Erklärung folgte, die sich gegen die Übernahme geraubten Goldes durch neutrale Staaten aussprach, blieb die SNB weiterhin der Auffassung, dass sie die Entgegennahme von Gold der Reichsbank prinzipiell nicht ablehnen könne. Einzig bei den Goldstücken, die sie vom deutschen Noteninstitut erwarb, beschränkte sie sich ab Ende April ausschliesslich auf Münzen, die in Deutschland geprägt worden waren (Kapitel 3.3.3). Im Februar 1945 entsandten die Alliierten eine Delegation unter der Leitung von L. Currie in die Schweiz. Nach zähen Verhandlungen verpflichteten sich die Schweizer Behörden im Abkommen vom 8. März 1945, keine weiteren Goldkäufe von der Reichsbank zu tätigen, es sei denn zur Deckung der Auslagen der diplomatischen Vertretung des Reichs in der Schweiz, für Kriegsgefangene sowie für Beiträge an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (Kapitel 3.3.4). Die
letzte Goldtransaktion mit dem «Dritten Reich» und
die Rolle der Versicherungen Die
Goldkäufe der SNB von den Alliierten Gemäss den Angaben der SNB wurde über die Hälfte der ab 1941 auf ihrem Depot in New York gegen Gold hinterlegten Gelder im Betrag von rund 810 Mio. Franken zur Finanzierung schweizerischer Exporte und dabei vorwiegend zugunsten der Uhrenindustrie verwendet. Der restliche Betrag diente in erster Linie der Finanzierung von humanitären Aktionen und der Bedürfnisse der Diplomatie. Die
Aktivitäten der schweizerischen Geschäftsbanken auf dem Goldmarkt Auch wenn die Schweizer Finanzinstitute nach 1941 nur noch sehr wenig Gold direkt aus Deutschland importierten, so spielten sie im Gold- und Devisenhandel weiterhin eine wichtige Rolle. Während des Krieges gab die SNB grössere Mengen Gold an den inländischen Markt ab. Dazu gehörte eine grosse Anzahl Münzen aus Belgien, die sich Deutschland unrechtmässig angeeignet hatte und anschliessend an die SNB verkaufte (Kapitel 5.10). Diese Verkäufe erfolgten hauptsächlich durch Vermittlung der Banken. Auch im Handel mit Escudos waren die kommerziellen Institute weiterhin aktiv. Neu war ab Oktober 1941 einzig, dass die Reichsbank nicht mehr mit Gold bezahlte, sondern mit Schweizer Franken, die sie gegen Gold von der SNB erhalten hatte. Im Verlaufe des Jahres 1942 trieb die starke inländische Nachfrage nach dem gelben Metall den Goldpreis in die Höhe und führte zu einer Überhitzung des Goldmarkts in der Schweiz. Am 7. Dezember 1942 beschloss deshalb der Bundesrat, für den Handel mit Gold die Konzessionspflicht einzuführen und Höchstpreise zu fixieren. Zudem mussten Goldgeschäfte mit dem Ausland neu durch die SNB bewilligt werden (Kapitel 5.4). Die erwünschte Wirkung blieb nicht aus. Der Goldmarkt begann sich zu beruhigen. Gleichzeitig intensivierten sich jedoch ab Ende 1942 die Aktivitäten auf dem inländischen Schwarzmarkt (Kapitel 5.7). Es gibt Hinweise, dass darin vereinzelt auch Grossbanken verwickelt waren. Der weitaus grösste Teil der Goldtransaktionen fand indes ganz legal und zu den offiziellen Höchstpreisen statt. Einige Geschäftsbanken wichen auch ins Ausland aus und führten ihre Goldgeschäfte in Argentinien und der Türkei fort (Kapitel 5.5). Der
Rechtfertigungsdiskurs der SNB-Verantwortlichen Das
Abkommen von Washington Nach zähen Verhandlungen kam am 25. Mai 1946 ein Abkommen zustande. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die Schweiz eine Abfindungssumme von 250 Mio. Franken für die Abgeltung der Goldübernahmen zu zahlen hatte. Die schweizerischen Entscheidungsträger betrachteten diese als einen freiwilligen Beitrag an den Wiederaufbau Europas, nicht aber als Schuldbekenntnis. Im Gegenzug erklärten sich die drei Alliierten bereit, für sich und die fünfzehn von ihnen vertretenen Staaten auf alle Ansprüche gegenüber der schweizerischen Regierung oder der SNB mit Bezug auf das von der Schweiz während des Krieges von Deutschland übernommene Gold zu verzichten. Dafür sollten die sich in der Schweiz befindenden, vom Bundesrat gesperrten Vermögenswerte von in Deutschland lebenden Deutschen liquidiert werden. Die Frage der Liquidierung der in der Schweiz blockierten deutschen Vermögenswerte wurde jedoch erst im Rahmen eines im August 1952 finalisierten Ablösungspakets des Washingtoner Abkommens geregelt. Die Schweiz überwies den Alliierten eine Ablösesumme von 121,5 Mio. Franken, welche ihr von der Bundesrepublik Deutschland abgegolten wurde. Dafür gab sie die gesperrten Werte frei, womit ihre Besitzer in Deutschland wieder über sie verfügen konnten. |
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