UNABHÄNGIGE
EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ ZWEITER WELTKRIEG
Bern,
7. Dezember 2001
Stellungnahme
der UEK
Stellungnahme
zum Bundesratsentscheid über die
Archivierung der Unterlagen der UEK
Mit dem Entscheid vom 3. Juli 2001, den Unternehmen ihre Aktenkopien zurückzugeben,
wurde das wichtigste Anliegen der Unabhängigen Expertenkommission
Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK) die wissenschaftliche Überprüfbarkeit
ihrer Forschungsarbeit zu gewährleisten entscheidend in Frage
gestellt. Die UEK bedauert dies nach wie vor.
Mit dem
heutigen Entscheid des Bundesrates zur Archivierung der UEK-Akten kann
die Kommission leben. Die UEK anerkennt, dass der Bundesrat einigen Anliegen
der Kommission Rechnung getragen hat. Mit dem vorgesehenen «Moratorium»
von zwei Jahren ist die Bereitschaft zu erkennen, eine differenzierte,
den unterschiedlichen Schutzbedürfnissen der einzelnen Aktengruppen
entsprechende Zugangslösung zu finden. Die UEK geht davon aus, dass
auch für die bundeseigenen, die Kommission betreffenden Akten ein
liberaler Zugangsmodus angestrebt werden soll.
Besonders
begrüsst die UEK den Appell des Bundesrates an die Unternehmen, ihre
Akten aufzubewahren. Er entspricht dem grossen Anliegen der Kommission
und lässt die Hoffnung bestehen, dass ein Kompetenz- und Forschungszentrum
Schweiz Zweiter Weltkrieg wenigstens im Bereich der Visionen bleiben
darf.
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