UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ – ZWEITER WELTKRIEG

Bern, 7. Dezember 2001


Stellungnahme der UEK

Stellungnahme zum Bundesratsentscheid über die
Archivierung der Unterlagen der UEK


Mit dem Entscheid vom 3. Juli 2001, den Unternehmen ihre Aktenkopien zurückzugeben, wurde das wichtigste Anliegen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) – die wissenschaftliche Überprüfbarkeit ihrer Forschungsarbeit zu gewährleisten – entscheidend in Frage gestellt. Die UEK bedauert dies nach wie vor.

Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates zur Archivierung der UEK-Akten kann die Kommission leben. Die UEK anerkennt, dass der Bundesrat einigen Anliegen der Kommission Rechnung getragen hat. Mit dem vorgesehenen «Moratorium» von zwei Jahren ist die Bereitschaft zu erkennen, eine differenzierte, den unterschiedlichen Schutzbedürfnissen der einzelnen Aktengruppen entsprechende Zugangslösung zu finden. Die UEK geht davon aus, dass auch für die bundeseigenen, die Kommission betreffenden Akten ein liberaler Zugangsmodus angestrebt werden soll.

Besonders begrüsst die UEK den Appell des Bundesrates an die Unternehmen, ihre Akten aufzubewahren. Er entspricht dem grossen Anliegen der Kommission und lässt die Hoffnung bestehen, dass ein Kompetenz- und Forschungszentrum Schweiz – Zweiter Weltkrieg wenigstens im Bereich der Visionen bleiben darf.