UNABHÄNGIGE
EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ ZWEITER WELTKRIEG
Bern, 3. Juli 2001
Pressemitteilung
Stellungnahme
der UEK zum Bundesratsentscheid über die Archivierung der Kommissionsunterlagen
Die Unabhängige
Expertenkommission: Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK) nimmt den heutigen
Entscheid des Bundesrates über die Archivierung der Kommissionsunterlagen
mit Enttäuschung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass sich der Bundesrat
mit diesem politischen Entscheid
- für die Interessen
der Wirtschaft ausgesprochen hat,
- dass dieser Entscheid
nicht nur eine Abwertung der Arbeit der Kommission, sondern eine Abwertung
wissenschaftlicher Arbeit schlechthin darstellt
- und dass dieser
Entscheid international ein falsches Zeichen setzt.
Von entscheidender
Bedeutung wird sein, wie die Wirtschaft diesen Entscheid auslegen wird.
In der 1997 getroffenen Vereinbarung zwischen Economiesuisse und der UEK
verpflichten sich die Unternehmen die Unterlagen während dreissig
Jahren aufzubewahren.
Die Kommission ist
auch gespannt zu verfolgen, wie sich der Entscheid auf die Bereitschaft
der Wirtschaft, den gemäss Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember
1996 zugesicherten Zugang der Forscher der UEK zu den Privatarchiven in
den noch verbleibenden Monaten auswirken wird.
Ebenso entscheidend
wird die Umsetzung des heute gefällten Bundesratsbeschlusses sein.
Die Kommission erwartet die von den zuständigen Departementen zu
treffende Umsetzungsregelung mit grosser Spannung. Das Mandat der UEK
endet am 31. Dezember 2001. Mit Mandatsende werden mit der Abgabe der
Synthese an den Bundesrat auch die Arbeiten der Kommission abgeschlossen
sein. Die mit der Rückgabe der Aktenkopien an die einzelnen Unternehmen
verbundenen Arbeiten sind in keinem der bisherigen Bundesratsbeschlüsse
berücksichtigt.
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