UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ – ZWEITER WELTKRIEG

Bern, 3. Juli 2001

Pressemitteilung

Stellungnahme der UEK zum Bundesratsentscheid über die Archivierung der Kommissionsunterlagen

Die Unabhängige Expertenkommission: Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) nimmt den heutigen Entscheid des Bundesrates über die Archivierung der Kommissionsunterlagen mit Enttäuschung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass sich der Bundesrat mit diesem politischen Entscheid

  • für die Interessen der Wirtschaft ausgesprochen hat,
  • dass dieser Entscheid nicht nur eine Abwertung der Arbeit der Kommission, sondern eine Abwertung wissenschaftlicher Arbeit schlechthin darstellt
  • und dass dieser Entscheid international ein falsches Zeichen setzt.

Von entscheidender Bedeutung wird sein, wie die Wirtschaft diesen Entscheid auslegen wird. In der 1997 getroffenen Vereinbarung zwischen Economiesuisse und der UEK verpflichten sich die Unternehmen die Unterlagen während dreissig Jahren aufzubewahren.

Die Kommission ist auch gespannt zu verfolgen, wie sich der Entscheid auf die Bereitschaft der Wirtschaft, den gemäss Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 zugesicherten Zugang der Forscher der UEK zu den Privatarchiven in den noch verbleibenden Monaten auswirken wird.

Ebenso entscheidend wird die Umsetzung des heute gefällten Bundesratsbeschlusses sein. Die Kommission erwartet die von den zuständigen Departementen zu treffende Umsetzungsregelung mit grosser Spannung. Das Mandat der UEK endet am 31. Dezember 2001. Mit Mandatsende werden mit der Abgabe der Synthese an den Bundesrat auch die Arbeiten der Kommission abgeschlossen sein. Die mit der Rückgabe der Aktenkopien an die einzelnen Unternehmen verbundenen Arbeiten sind in keinem der bisherigen Bundesratsbeschlüsse berücksichtigt.