Finanzierung der Unabhängigen Expertenkommission
Schweiz – Zweiter Weltkrieg

Die Forschungsarbeit der UEK sowie die Redaktion der Berichte werden aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert. Das Parlament genehmigte mit dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 einen Verpflichtungskredit, der anfänglich auf 5 Millionen Franken festgesetzt wurde. Angesichts des vom Bundesrat sehr umfassend formulierten Mandats und der grossen Anzahl von aufzuarbeitenden Quellendokumenten im In- und Ausland bewilligte das Parlament mit dem Bundesbeschluss über den Voranschlag 1998 vom 18. Dezember 1997 einen Zusatzkredit von 17 Millionen Franken für den Zeitraum 1998 bis 2001. Damit stehen der UEK insgesamt 22 Millionen Franken zur Verfügung.