Finanzierung
der Unabhängigen Expertenkommission
Schweiz Zweiter Weltkrieg
Die Forschungsarbeit
der UEK sowie die Redaktion der Berichte werden aus allgemeinen Bundesmitteln
finanziert. Das Parlament genehmigte mit dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember
1996 einen Verpflichtungskredit, der anfänglich auf 5 Millionen Franken
festgesetzt wurde. Angesichts des vom Bundesrat sehr umfassend formulierten
Mandats und der grossen Anzahl von aufzuarbeitenden Quellendokumenten
im In- und Ausland bewilligte das Parlament mit dem Bundesbeschluss über
den Voranschlag 1998 vom 18. Dezember 1997 einen Zusatzkredit von 17 Millionen
Franken für den Zeitraum 1998 bis 2001. Damit stehen der UEK insgesamt
22 Millionen Franken zur Verfügung.
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