Schlussbericht


Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg

Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg


Schlussbericht (1,8 MB)

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Zusammenfassung [Zusammenfassung ]

Die beiden Kammern des Parlaments beschlossen im Dezember 1996 einstimmig die Einsetzung einer Expertenkommission, welche die in die Schweiz gelangten Vermögenswerte zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft historisch und rechtlich untersuchen sollte. Die Unabhängige Expertenkommission: Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) kann nach fünfjähriger Forschungstätigkeit ihren Schlussbericht in deutscher (Originalversion), französischer, italienischer und englischer Sprache der Öffentlichkeit vorlegen. Der Schlussbericht ist in sieben Hauptkapitel gegliedert und umfasst rund 600 Seiten; er wird von der Eidg. Druck- und Materialzentrale (EDMZ) publiziert und vom Pendo Verlag Zürich vertrieben. Zusätzlich ist der Schlussbericht ab 22. März 2002 (ab 12.00 Uhr) über das Internet (www.uek.ch) zugänglich.

Am 19. Dezember 2001, exakt fünf Jahre nachdem die schweizerische Regierung (Bundesrat) die Mitglieder der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg gewählt und ihnen einen detaillierten Untersuchungsauftrag erteilt hatte, schloss die UEK unter ihrem Präsidenten, Prof. Jean-François Bergier, ihre Forschungsarbeiten ab und übergab, anlässlich der Verabschiedung der Kommission durch den Bundesrat, Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss symbolisch ein Exemplar. Rund drei Monate dauerte die Produktionsphase (Übersetzungen, Verlags- und Druckarbeiten). Nun kann die UEK den Schlussbericht in deutsch, französisch, italienisch und englisch der Öffentlichkeit vorlegen. Es war ein gemeinsames Anliegen der UEK und des Bundesrates, alle Sprachversionen gleichzeitig zu veröffentlichen.

Verhältnis der Studien zum Schlussbericht
Im vergangenen Jahr konnte die UEK anlässlich zweier Pressekonferenzen (Ende August und Ende November 2001) 18 der in einer 25bändigen Publikationsreihe beim Chronos Verlag in Zürich herausgegebenen Studien, Beiträge zur Forschung und juristischen Gutachten vorstellen. Sie wurden von den Mitarbeitenden der Kommission sowie von beauftragten Spezialisten verfasst und von den Kommissionsmitgliedern verabschiedet. Die sieben verbleibenden Studien / Beiträge zur Forschung werden heute gemeinsam mit dem Schlussbericht publiziert. Diese Schriften bilden die gesamte Breite des Forschungsmandates ab, indem sie die Auswertung der Quellen aus in- und ausländischen öffentlichen und privaten Archiven präsentieren. In den Studienbänden, in den Beiträgen zur Forschung sowie in den beiden Sammelbänden über das Privatrecht und das öffentliche Recht bemühte sich die Kommission um eine möglichst breite und komplexe Darstellung der zahlreichen Spezialfragen im Zusammenhang mit dem Forschungsauftrag. Die Studien enthalten in der Regel auch Quellenanhänge sowie exakte Verweise auf die von den wissenschaftlichen Mitarbeitern genutzten Archivbestände. Die Veröffentlichungen bilden deshalb auch einen einzigartigen Ausgangspunkt für die vertiefte Forschung, welche sich auch in der Zeit nach der UEK mit der Epoche des Nationalsozialismus im In- und Ausland beschäftigen wird.

Laut Mandat war es Aufgabe der UEK, zu Handen des Bundesrates einen Schlussbericht zu erstellen. Die einzelnen Kapitel und Unterkapitel dieses nun vorliegenden Berichtes wurden von den Kommissionsmitgliedern verfasst, wobei einzelne Teile des umfangreichen Kapitels 4 mit seinen zwölf Unterkapiteln sowie Kapitel 5 im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit der Kommission von den Autoren und Autorinnen der Studien verfasst wurden. Die Schlussredaktion der deutschen Fassung (Originalversion) lag bei Mario König und Bettina Zeugin.

Aufbau des Schlussberichts
Kapitel 1 (Einleitung) zeigt auf, wie Mitte der 1990er Jahre die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges zum öffentlichen Thema wurde. Weiter werden die Fragestellung und der Forschungsstand, das Forschungsprogramm und die einzelnen Arbeitsphasen geschildert. Auch das Verhältnis zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft wird diskutiert und die Bedeutung des einmaligen, durch den Bundesbeschluss von 1996 für fünf Jahre geschaffenen Archivprivilegs hervorgehoben.

Kapitel 2 führt in die Geschichte der Zwischenkriegszeit und in die Periode des Zweiten Weltkrieges ein. Es vermittelt den internationalen und nationalen Kontext, innerhalb dessen der Aufstieg und die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes möglich wurden. Aufgrund des Forschungsstandes werden die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen der 1930er und 1940er Jahre international, primär aber für die Schweiz dargelegt, ohne die Ergebnisse der Kommission vorwegzunehmen.

Kapitel 3 behandelt die Flüchtlingspolitik der Schweiz. Die UEK greift hier auch die Kritik auf, welche sich nach der Veröffentlichung des Berichts «Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus» im Dezember 1999 insbesondere gegen die Zahlen zur Aufnahme und Rückweisung von zivilen Flüchtlingen richtete. Weiter befasst sich die UEK mit der Kritik, welche gegenüber dem Verhalten des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds in der Flüchtlingsfrage öffentlich geäussert wurde.

Kapitel 4 thematisiert die aussenwirtschaftliche Verflechtung schweizerischer Unternehmen und/oder ihrer Tochtergesellschaften und die Vermögenstransaktionen, vorwiegend im nationalsozialistischen Wirtschaftsraum. Die Kommission greift hier auf die Resultate der teilweise bereits publizierten Studien zurück. Das insgesamt zwölf Unterkapitel umfassende «Wirtschafts-Kapitel» behandelt die Themen Aussenwirtschaft, Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialexporte, Elektrizitätsexporte, Alpentransit und Transportleistungen, Goldtransaktionen, Bankensystem und Finanzdienstleistungen, Schweizer Versicherungsunternehmen in Deutschland, Industrieunternehmen und ihre Tochtergesellschaften, Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeitereinsatz, «Arisierungen», Flucht- und Raubkulturgüter sowie die deutschen Tarn- und Absetzoperationen in der Schweiz.

Kapitel 5 beschreibt den Untersuchungsgegenstand aus der rechtlichen Perspektive. Die Beispiele des Vollmachtenregimes, der Flüchtlingspolitik, des diplomatischen Schutzes im Ausland lebender Schweizer Juden, der Neutralität sowie der Frage des Raubgolds werden im Unterkapitel Öffentliches Recht beschrieben und gewertet. Im Teil zum internationalen Privatrecht werden der Handel mit geraubten Kulturgütern und mit ausländischen Wertpapieren und das Problem der «Nachrichtenlosen Vermögen» erörtert.

Kapitel 6 behandelt die vermögensrechtlichen Fragen der Nachkriegszeit im Überblick und diskutiert damit Kernfragen des Mandats. Das Kapitel führt die auf zahlreiche Einzelbände verstreuten Erkenntnisse zusammen und stellt sie in den grösseren Zusammenhang. Die wichtigsten Bezugspunkte bilden der Raubgutbeschluss von 1946 und der sogenannte Meldebeschluss von 1962. Dieses Kapitel untersucht die Haltung der schweizerischen Akteure (Wirtschaft, Staat und Gerichte) nach 1945 gegenüber den Restitutionsforderungen.

In Kapitel 7 zieht die UEK Bilanz, indem sie aufgrund ihrer gewonnenen Erkenntnisse das Verhalten der damals Verantwortlichen aus Politik, Wirtschaft und Rechtssprechung in der Schweiz gegenüber den vom nationalsozialistischen Unrecht Betroffenen bewertet. Die kritische Hinterfragung der Geschichtsschreibung in der Periode des Kalten Krieges und die damals errichteten Geschichtsbilder bilden den Einstieg in die historische und rechtliche Bewertung. Die Kommission bewertet die Flüchtlingspolitik, die in die Schweiz gelangten Vermögen und deren «Nachrichtenlosigkeit» nach 1945, das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik, die Herausforderung des Rechtsstaats durch das NS-Unrechtssystem sowie Fragen nach dem Wissen um den Holocaust und das Problem der politischen Verantwortung. Die UEK setzt sich auch mit der sogenannten «Kriegsverlängerungsthese» auseinander.

Verlag und Vertrieb im In- und Ausland
Der Schlussbericht wurde von der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialienzentrale (EDMZ) produziert. Um ihn im nationalen und im internationalen Buchhandel vertreiben zu können, besteht ein Kommissionsvertrag zwischen der EDMZ und dem Pendo Verlag Zürich. Die italienische Sprachversion wird vom Verlag Armando Dadò, Locarno, vertrieben; eine Zusammenarbeit mit Verlagen aus dem französischen und englischen Sprachraum ist vorgesehen.

Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg. Schlussbericht. Verlag Pendo, Zürich 2002, 619 Seiten, ISBN 3-85842-601-6, CHF 45.- / EUR 29.90.

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