(Veröffentlichungen der UEK, Band 9, Bestellung direkt beim Chronos Verlag)

Tarnung, Transfer, Transit.
Die Schweiz als Drehscheibe verdeckter deutscher Operationen (1938–1952)

Christiane Uhlig, Petra Barthelmess, Mario König, Peter Pfaffenroth, Bettina Zeugin

Zusammenfassung

Seit dem Untergang der nationalsozialistischen Herrschaft sind Vermögensverschiebungen und Flucht politisch belasteter Deutscher ins sichere Ausland wie wenige andere Vorgänge zum Gegenstand ausufernder Vermutungen und Spekulationen geworden. Bis heute wird in diesem Zusammenhang die Schweiz als Zieldestination oder Zentrum wichtiger Dienstleistungen genannt. Diese Studie legt Materialien und Resultate vor, die erstmals solche Phänomene in präziseren Umrissen erfassen.

Die Untersuchung konzentriert sich auf die fünfzehn Jahre von 1938 bis 1953, greift allerdings punktuell bis zum Ersten Weltkrieg sowie in die zwanziger und frühen dreissiger Jahre zurück, als die angesprochenen Dienstleistungen des schweizerischen Finanzplatzes entscheidende Prägungen erfuhren. Der Beginn der deutschen Devisenbewirtschaftung 1931 stellt dabei einen wichtigen Wendepunkt dar, ab dem der Vermögenstransfer in die Schweiz für Deutsche zunehmend in die Illegalität abgedrängt wurde. In der unmittelbaren Vorkriegszeit und nach Kriegsbeginn, als der Devisenmangel eines der Schlüsselprobleme der deutschen Wirtschaft darstellte, wurde jede Vermögensverlagerung ins Ausland massiv erschwert. Nun interessierte sich auch die alliierte Kriegspartei in wachsendem Mass für alle deutschen Operationen, die verdeckt über die Schweiz abliefen. Der daraus resultierende Zwang zur Geheimhaltung (mitsamt der später folgenden Vernichtung von Unterlagen) hat schwerwiegende Konsequenzen für die Erhellung solcher Vorgänge. Der für diese Untersuchung mögliche Einblick in schweizerische Firmenarchive half dabei nur begrenzt weiter. Aufschlussreicher waren die öffentlichen Archive verschiedener Länder, die aus unterschiedlicher Perspektive die deutschen Aktivitäten und Akteure preisgeben; dazu gehören auch mit Vorsicht zu behandelnde geheimdienstliche Informationen, vor allem aber die Untersuchungen der unmittelbaren Nachkriegszeit. Genaue quantitative Angaben sind auf diesem Weg zwar nicht zu gewinnen; jedoch werden strukturelle Muster, sich wiederholende Abläufe, zentrale Akteure auf beiden Seiten sowie das Verhalten der Behörden sichtbar, die sich in der Schweiz erst spät und unter dem Druck der Alliierten kontrollierend einschalteten.

Die Untersuchung bearbeitet in Teil I (Kapitel 3–5) die drei titelgebenden Themenfelder, jeweils abgeschlossen durch eine kleine Fallstudie; dem folgt die Analyse einer oft genannten, jedoch nie näher untersuchten Gruppe schweizerischer Intermediäre, der auf die wirtschaftliche Interessenvertretung spezialisierten Rechtsanwälte (Kapitel 6). Teil II thematisiert insbesondere die Eingriffe von behördlicher Seite, nämlich durch die Alliierten und deren Operation «Safehaven» (Kapitel 7) sowie durch die schweizerischen Behörden. Kapitel 10 diskutiert den dokumentierten beziehungsweise vermutbaren Umfang deutscher Vermögenswerte, der in die Schweiz gelangt ist. Das abschliessende Kapitel 11 greift sodann in einer etwas ausführlicheren Falldarstellung die Operationen einiger Vertreter des deutschen Vierjahresplans exemplarisch auf, die in allen drei Feldern (Tarnung, Transfer, Transit) erfolgreich tätig waren, bis hin zur Existenzsicherung über das Kriegsende hinaus durch Deponierung von Raubgütern und die persönliche Flucht in die Schweiz beziehungsweise später nach Lateinamerika.

Die verdeckten deutschen Operationen in der Schweiz beinhalteten zentral:

1. Die Tarnung (Camouflage) im Ausland befindlicher deutscher Wirtschaftsinteressen durch eine vorgetäuschte Verschweizerung von Firmen und Beteiligungen. Die Tarnungen stellen einen charakteristischen Vorgang der ersten Kriegsmonate 1939/40 dar, als die deutsche Exportwirtschaft sich mit dem drohenden Verlust internationaler Beteiligungen und Verkaufsorganisationen konfrontiert sah. Grosse Konzerne hatten, eingedenk der Erfahrungen von 1917/18, schon ab 1937 mit entsprechenden Vorkehrungen begonnen, indem sie schweizerische Intermediäre einschalteten, um diesen temporär Beteiligungen und kontrollierende Aktienpakete zu übergeben. Es bereitete keine Schwierigkeiten, angesehene Anwälte oder Banken für solche gegen die Alliierten gerichteten Dienste zu gewinnen. Auf der deutschen Seite leitete ein Netz von Devisenstellen, Ministerien und Verbänden die Abläufe zentral an und kontrollierte scharf, dass es in diesem Zusammenhang nicht etwa zu einer versteckten Kapitalflucht kam. Typisch waren die verdeckten Abmachungen über einen späteren deutschen Rückkauf der betreffenden Beteiligungen. Aus solchen bisweilen nur mündlich getroffenen Abmachungen resultierten gelegentlich nach Kriegsende auch Konflikte, wenn die betreffenden Schweizer die zeitweilige deutsche Handlungsunfähigkeit auszunutzen suchten, um Vermögenswerte definitiv an sich zu ziehen.

Quantitativ lässt sich die Zahl deutscher Tarnfirmen in der Schweiz auf mehrere Hundert schätzen. Die meisten gerieten bald auf die Schwarzen Listen der Alliierten. Typisch war die Ambivalenz dieser Auffangstrukturen, denen je nach weiterem Gang der Ereignisse eine unterschiedliche Deutung zuteil werden konnte: Manche kriegswirtschaftliche Tarnung liess sich den veränderten Umständen angepasst ebenso auch als Bestrebung darstellen, eigenes Kapital vor dem nationalsozialistischen Zugriff zu schützen (manchmal traf dies sogar zu). Vielfach stellten die wirtschaftlichen Tarnungen primär eine Wartestellung für die Zeit nach Kriegsende dar; ansonsten kam ihnen keine grosse Funktion zu. Einzelne nahmen aber auch sehr aktiv spezifische Aufgaben im Rahmen der deutschen Kriegswirtschaft wahr; in unserem Zusammenhang interessiert vor allem die Devisenbeschaffung durch allerlei verdeckte Transaktionen, auch durch den Absatz von Raubgütern.

2. Der Transfer deutscher Vermögenswerte ins neutrale Ausland. Dieser gewann insbesondere in der zweiten Kriegshälfte an Bedeutung, als sich die kommende Niederlage und schliesslich die Besetzung Deutschlands abzeichneten. Die deutschen Unternehmer gingen davon aus, dass ihre Beteiligungen im alliierten Machtbereich – wie schon im Ersten Weltkrieg – weitgehend durch Beschlagnahmung verloren gehen würden, während die Vermögenswerte im neutralen Ausland möglicherweise erhalten bleiben könnten, um erneut eine wertvolle Rolle für die Wiederanbahnung internationaler Wirtschaftsbeziehungen zu spielen. Der Transfer deutscher Vermögenswerte nahm vielfältige Formen an. Typisch für die verbreitete industrielle Absetzbewegung war die Anlage finanzieller Polster durch falsche Fakturierung, der Aufbau von Warenlagern oder die Verlagerung ganzer Produktionen. Weit schlechter erfassbar ist der von den Alliierten in besonderem Mass gefürchtete Vermögenstransfer nationalsozialistischer Eliten, die ihre individuelle Existenz oder allenfalls sogar ein politisches Fortleben über die Niederlage hinaus zu sichern suchten. Bei solchen Vermögenswerten war zudem der Verdacht besonders naheliegend, dass ihre Entstehung auf Zwang und Raub zurückging. Dokumentieren lässt sich der umfangreiche Handel mit Banknoten, mit geraubten Wertschriften und mit Diamanten. Längst nicht immer erwies sich indes die alliierte Kritik an solchen Vorgängen als zielgenau: Einzelne in besonderem Mass des Vermögenstransfers verdächtigte schweizerische Firmen, wie zum Beispiel das Zürcher Bankhaus Johann Wehrli & Co. AG, mussten offensichtlich stellvertretend für andere, nicht erfassbare, Akteure herhalten. Transaktionen des vermuteten bedeutenden Ausmasses liessen sich für diese Bank nie belegen. Immens bleiben allerdings die Probleme der Dokumentation solcher Vorgänge.

Umfang und Herkunft derartiger Vermögenswerte entziehen sich jeder präzisen Erfassung. Dies gilt namentlich für die Bankverbindungen und Vermögensdepots nationalsozialistischer Täter, wobei auch der Zugang zu den Bankarchiven nur sehr begrenzt weiterhilft (siehe Kapitel 4.3). Bankkonten führender Nationalsozialisten in der Schweiz liessen sich nicht feststellen, hingegen einige Bankverbindungen von Vertretern der wirtschaftlich-diplomatischen Eliten. Die Erhebungen deutscher Vermögen in der Schweiz durch die Verrechnungsstelle kurz nach dem Krieg erfasste Werte von mehr als 1 Mrd. Franken, eine Zahl, die begründetermassen erheblich nach oben zu korrigieren ist: Insgesamt lässt sich von Vermögen im Wert von mehr als 2 Mrd. Franken ausgehen; die schweizerischen Verwahrer hatten sich zu einem grossen Teil der amtlichen Meldepflicht entzogen. Die teilweise um ein vielfaches höher liegenden zeitgenössischen Schätzungen oder die entsprechenden Vermutungen der jüngeren Publizistik sind nicht zu bestätigen. Bedeutsam ist hingegen, dass die von der Verrechnungsstelle erfassten deutschen Vermögen trotz aller deutschen Einschränkungen und Kontrollen im Kapitaltransfer zu rund zwei Dritteln erst nach Kriegsbeginn in die Schweiz gelangt waren. Die schweizerischen Behörden zogen es allerdings vor, von mehrheitlich alten und insofern unbedenklichen deutschen Anlagen zu sprechen, und unterschlugen dieses zentrale Resultat der eigenen Untersuchungen gegenüber den Alliierten und in der schweizerischen Öffentlichkeit. Weiteren Fragen nach dem Ausmass einseitiger Dienstbarkeit gegenüber der deutschen Kriegspartei war damit der Boden entzogen.

3. Der persönliche Transit von Deutschen ins neutrale Ausland beziehungsweise nach Übersee. Derartige Bewegungen, die sich im Chaos der deutschen Niederlage und der ersten Besatzungsmonate vollzogen, hatten die Reisebeschränkungen und behördlichen Kontrollen auf allen Seiten zu überwinden, setzten also ein Netzwerk unterstützender Verbindungen in der Schweiz voraus. Als Flüchtlinge vor dem zusammenbrechenden Nationalsozialismus traten politisch einschlägig belastete Deutsche auf, aber auch Personen, welche ihr persönlich-berufliches Fortkommen zu sichern suchten, indem sie zum Beispiel ihr technisch-wissenschaftliches Know-how mitbrachten, das sie vorher in den Dienst des NS-Systems gestellt hatten.

Quantitative Belege sind in diesem Bereich ganz besonders problematisch. Eindeutig lässt sich aber festhalten, dass derartige Absetzbewegungen in die sichere Schweiz – entgegen allen zeitgenössischen und späteren schweizerischen Dementis – tatsächlich stattfanden. Einzelne Branchen, so etwa die Herstellung synthetischer Textilien (Hovag AG), konnten nach dem Krieg von deutschem Know-how profitieren, indem sie zum Beispiel ehemalige IG-Farben-Chemiker zuzogen. Auch als Kriegsverbrecher bezichtigte Personen fanden gelegentlich Schutz in der Schweiz, sofern sie dort über Kontakte verfügten und unter dem Deckmantel der wirtschaftlichen Nützlichkeit aufzutreten vermochten. Schwerste Kriegsverbrecher (Adolf Eichmann, Josef Mengele und andere) hielten sich zwar, soweit erkennbar, nicht länger in der Schweiz auf, kamen aber nach dem Krieg in den Genuss von Reisepapieren, welche das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Italien mangels geeigneter Kontrollen unwissentlich an diese Personen ausstellte. Diese hatten sich unter falschem Namen präsentiert, um mit Hilfe solcher Papiere ihre Flucht nach Lateinamerika zu organisieren.

Die untersuchten Aktivitäten im Bereich von Tarnung, Transfer und Transit erwiesen sich jeweils dann als besonders erfolgreich, wenn sie sich auf alte Beziehungsnetze stützen konnten. Vielfach reichten diese bis in die zwanziger Jahre zurück. Nur in seltenen Fällen waren dabei persönliche Sympathien der beteiligten Schweizer für den Nationalsozialismus das handlungsleitende Motiv. Meist hielten sie daran fest, dass auch ihre deutschen Geschäftspartner «anständig» geblieben seien. Aus dieser Konstellation heraus stiessen die Forderungen der alliierten Sieger nach Offenlegung der Transaktionen auf entschiedene Abwehr. Auch bei den Behörden konnten Personen, die «der Schweiz genützt» hatten, vielfach auf Verständnis und Schutz rechnen, obwohl sie politisch stark belastet waren infolge ihrer Funktionen und Tätigkeiten im Rahmen der deutschen Kriegswirtschaft. Die Behörden hatten zum einen die Interessen des Finanzplatzes, namentlich dessen Ruf als sicherer Verwahrungsort fremder Vermögen – woher diese auch kamen – im Auge; zum anderen gingen sie davon aus, dass Deutschland auch in Zukunft ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz bleiben würde.

Die deutschen Vermögen in der Schweiz, die gemäss dem Abkommen von Washington im Mai 1946 hätten liquidiert werden sollen, blieben angesichts dieser Konstellation durch hartnäckig-hinhaltende schweizerische Verhandlungsführung schlussendlich weitgehend erhalten und gelangten im Lauf der fünfziger Jahre an ihre deutschen Eigentümer zurück. Der einsetzende Kalte Krieg liess auch das Interesse der alliierten Sieger an der Rolle des neutralen Standorts für deutsche Transaktionen erlahmen. Innenpolitisch ging in der Schweiz, parallel zu dem nachlassenden Druck von aussen, die Bereitschaft zur Fortführung langwieriger Untersuchungen massiv zurück. Die zeitweise heftige alliierte Kritik, die in der Schweiz von Anfang an auf viel Unverständnis gestossen war, geriet weitgehend in Vergessenheit. Lediglich als «Gerücht» lebte die Erinnerung an die vielfältigen wirtschaftlichen Dienstleistungen fort, die von der Schweiz aus im Dienst der deutschen Kriegführung erbracht worden waren. Erst in den neunziger Jahren tauchten die alten Fragen wieder auf, um im Rahmen erneuerter Restitutionsforderungen nochmals materielle Bedeutung zu gewinnen.