(Veröffentlichungen der UEK, Band 5, Bestellung direkt beim Chronos Verlag)

Electricité suisse et Troisième Reich
Die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft und das «Dritte Reich»


Jean-Daniel Kleisl

Zusammenfassung

Obwohl während des Krieges die Stromeinfuhren in den Augen der deutschen Regierung eine der wichtigsten Leistungen darstellte, die die Schweiz dem Dritten Reich gewährte, blieb dieser Aspekt der Beziehungen zwischen den beiden Ländern bis anhin weitgehend unberücksichtigt. In dieser Studie wird versucht, die damit verbundene Problematik näher zu beleuchten.

Die Stromproduktion nahm zwischen Anfang der 30er Jahre bis zum Kriegsende sowohl in der Schweiz (+90%) als auch in Deutschland (+173%) massiv zu (Kapitel I.1). Die Wasserkraftwerke erlaubten es, zu geringen Mehrkosten Überschüsse zu erzeugen, welche die Schweizer Unternehmen exportieren konnten. Einflussreiche und bereits in der Zwischenkriegszeit aktive Lobbies verteidigten während des Krieges die Interessen der Stromexporteure innerhalb der Bundesverwaltung. Diese Kreise wandten sich gegen die Ernennung des Sozialisten Robert Grimm zum Leiter der für den Bereich Energie zuständigen Sektion im Kriegs- Industrie- und Arbeits-Amt. Im Februar 1941 erreichten sie, dass die Elektrizität als separate Sektion unter der Leitung des damaligen Direktors des Eidgenössischen Amtes für Elektrizitätswirtschaft, Florian Lusser, weitergeführt wurde (Kapitel I.5). Zwischen 1895 und 1941 wurden entlang des Rheins sieben Elektrizitätswerke erstellt (die Rheinkraftwerke), welche von Deutschland und der Schweiz gemeinsam betrieben wurden. Daraus ergab sich sowohl auf kommerzieller als auch auf institutioneller Ebene eine enge deutsch-schweizerische Zusammenarbeit. Deutschland konnte bis zum Kriegsbeginn seinen Strombedarf selbst decken. Die heimische und vorwiegend thermische Stromerzeugung konnte jedoch in der Folge mit dem rasch wachsenden Konsum nicht mehr Schritt halten, weshalb das Reich zum wichtigsten Stromkunden der Schweiz wurde.

Der enorme Kapitalbedarf für den Bau neuer Elektrizitätswerke führte überall in Europa zur Gründung von Unternehmen, die auf die Finanzierung dieser Werke spezialisiert waren: die Elektrizitätswirtschaft-Finanzierungsgesellschaften. Die Schweizer Finanzierungsgesellschaften haben stets eine wichtige Rolle gespielt; sie umfassten rund 10% der gesamten Schweizer Investitionen im Ausland (Kapitel II). Diese Finanzierungsinstitute waren es gewohnt, mit deutschem und schweizerischem Kapital zu arbeiten. Mit der Umstrukturierungskrise der 20er Jahre schrumpfte jedoch der deutsche Einfluss auf die Schweizer Finanzierungsgesellschaften. Im Gefolge der Neuverteilung der Risiken im Anschluss an die verschiedenen Wirtschaftskrisen wurden die Beteiligungen in anderen Ländern aufgestockt. Ausserdem wurden die Kapitalflüsse in Richtung Deutschland zunehmend durch Handelseinschränkungen behindert. 1939 war das Gewicht des Reiches (5,1%) in den Aktiva der fünf grössten Schweizer Finanzierungsgesellschaften (Tabelle 3) deutlich geringer im Vergleich zu jener Frankreichs (9,4%) und vor allem Italiens (27,4%). Die schweizerischen Finanzierungsgesellschaften (hauptsächlich Elektrobank und Motor-Columbus) unterhielten jedoch weiterhin enge Beziehungen zu den Elektrizitätsgesellschaften der deutschen Grenzregion. Die Rheinkraftwerke, deren Kapazität zwischen 1,7 und 2 Milliarden kWh lag, wurden teilweise von diesen Gesellschaften finanziert. 20 bis 25% des Kapitals der Elektrizitätsgesellschaften des Landes Baden blieben in schweizerischen Händen. Der Elektrizitätsverbrauch dieser Region war daher stark von schweizerischem Kapital bzw. den schweizerischen Stromerzeugern abhängig.

Das Gesamtvolumen der Stromausfuhren nahm bis 1940 zu, sowohl proportional zur Produktion als auch in realen Zahlen ausgedrückt. Während der Krise der 30er Jahre stieg die Produktion schneller als der Binnenverbrauch, so dass sich die Stromexporte von 235 Millionen kWh (1932) auf über 1 Milliarde (1940) erhöhten. Dieser kräftige Anstieg folgte auf die Unterzeichnung eines deutsch-schweizerischen Clearingabkommens im Jahr 1934, das keine Kontingentierung der Stromexporte vorsah (Kapitel IV). Das Reich wurde zum wichtigsten Kunden der Schweizer Elektrizitätsgesellschaften und löste damit Frankreich ab, dessen Importe infolge der Krise und der Entwertung des französischen Francs zurückgingen. Dieser Trend verstärkte sich mit dem Bau neuer Werke am Rhein und der Annexion des Elsasses 1940. Ab diesem Zeitpunkt nahmen die Exporte bis zum Kriegsende laufend ab, während die schweizerische Produktion weiter anstieg. Die Rheinkraftwerke deckten allein 33 bis 48% der schweizerischen Gesamtexporte (1938–1944) nach Deutschland ab (Tabelle 9). Die grossen privaten Stromerzeuger wie die Aarewerke und allen voran die ATEL (zwischen 19% und 35%) nahmen ebenfalls eine führende Stellung ein (Tabelle 14). Diese grossen bedeutenden erwirtschafteten zusammen mit den Finanzierungsgesellschaften, von denen sie kontrolliert wurden, während des ganzen Krieges gute Geschäftsergebnisse Kapitel (III.3.4).

Die Hauptabnehmer dieser Exporte waren die Tochtergesellschaften von Schweizer Gesellschaften mit Sitz im süddeutschen Raum (Kapitel III.4). Das Elektrochemie-unternehmen Lonza in Waldshut absorbierte zwischen 1938 und 1944 allein 34% der Schweizer Stromausfuhren nach Deutschland. Der Rest ging an die deutschen Grossverteiler (Badenwerk und RWE), welche anschliessend die Region Rheinfelden und hauptsächlich die Tochtergesellschaft des Schweizer Aluminiumherstellers AIAG mit diesem Strom belieferten. Die engen Beziehungen, durch welche einerseits die Lonza über die Motor-Columbus mit der ATEL, und andererseits die AIAG mit der Schweizerischen Kreditanstalt und den Stromerzeugern Kraftwerk Laufenburg AG (KWL) und Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (KWR) verbunden war, erklärt, weshalb ein Grossteil dieser Exporte von diesen Tochtergesellschaften absorbiert wurde. So verbrauchten die Lonza in Waldshut und die AIAG in Rheinfelden allein über 50% der von der Schweiz nach Deutschland gelieferten Strommengen. Die Industriezentren Waldshut und Rheinfelden, wo auch Unternehmen wie Degussa und IG Farben ihren Sitz hatten, absorbierten zwischen 80 und 90% der Schweizer Exporte.

Die schweizerischen Stromlieferungen nach Deutschland wurden in die deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen eingebunden (Kapitel V); das Abkommen vom 9. August 1940 sah die Beibehaltung eines Exportvolumens in der Grössenordnung von einer Milliarde kWh vor. Diese Exporte wurden als Gegenleistung für die deutschen Kohlenlieferungen vereinbart (V.1). Zwar diente die Gesamtheit der Schweizer Lieferungen an das Reich (Clearingkredite, Waffenlieferungen, Finanzdienste, Transit) zur Sicherstellung der deutschen Kohlenlieferungen. Indessen wurde die Schweizer Elektrizität aus strategischen, wirtschaftlichen und technischen Gründen von Deutschland sehr geschätzt. Dieser Sachverhalt stellte einen wichtigen Beweggrund dar, weshalb Deutschland 1943 darauf verzichtete, einen Wirtschaftskrieg gegen die Schweiz zu führen. Der Abschluss neuer Abkommen hatte zur Folge, dass die Elektrizitätsausfuhren fortgesetzt wurden.

Ab 1933 massen die NS-Behörden der Elektrizität zentrale Bedeutung bei und liessen grossen und stark ideologisch gefärbte Projekte ausarbeiten (Kapitel VI). Daran nahm auch der bekennende Schweizer Nationalsozialist Max Leo Keller teil. Die Zwänge des Krieges veranlassten die deutschen Behörden jedoch, von diesen Plänen abzulassen; sie zogen es vor, die bestehenden Strukturen unverändert beizubehalten und gleichzeitig neue Werke zu erbauen bzw. jene der jüngst eroberten Gebiete zu nutzen. Die Stagnation der Ausfuhren und die schweizerische Weigerung, das Exportvolumen trotz der wachsenden deutschen Nachfrage zu erhöhen, hielten das Reich schliesslich davon ab, die Schweiz in seine Elektrizitätsversorgungspläne mit einzubeziehen (Kapitel VI.2). Es wäre daher verfehl, von einem «Energie-Anschluss» – wie es gelegentlich formuliert wurde – zu sprechen. Die schweizerischen Lieferungen blieben für gewisse Sektoren der deutschen Kriegsindustrie nichtsdestoweniger von grosser Bedeutung: Rund 6% der Karbidproduktion (Lonza) und 10% der Aluminiumproduktion (AIAG) waren mehr oder weniger direkt auf die schweizerischen Stromlieferungen angewiesen.

Dies veranlasste die Alliierten ab Frühjahr 1944, die Einstellung der Stromlieferungen an das Reich zu fordern (Kapitel VII). Die Elektrizität rückte indessen erst im September 1944, als die Bundesbehörden ein Waffenausfuhrverbot verhängten, in den Mittelpunkt der Forderungen von alliierter Seite. Die Schweiz beabsichtigte, diese Lieferungen weiterhin zur Sicherstellung der Kohlenimporte einzusetzen. In den letzten Kriegsmonaten ging die Gleichung «Kohle gegen Elektrizität» jedoch nicht mehr auf und wurde sogar problematisch: Die am 29. September 1944 verabschiedete Modifizierung der Clearingbestimmungen hätte theoretisch verhindern sollen, dass mehr Elektrizität aus der Schweiz ausgeführt wurde, als diese Kohle einführen konnte. Die Kohlenlieferungen an die Schweiz nahmen jedoch massiv ab; dank der Aufrechterhaltung der Transfergarantie führten die Elektrizitätsunternehmen aber weiterhin Strom aus und beeinträchtigten damit den Clearingverkehr. Die Exporteure, die diese Situation gut zu nutzen wussten, wurden von den Bundesbehörden und dem Vorort als «verwöhnte Kinder» bezeichnet. Die Lieferungen gingen ab Januar 1945 zurück und wurden am 28. Februar 1945, kurz vor den Currie-Verhandlungen, ganz eingestellt.

(Originalversion auf französisch)