Zusammenfassung

Die Schweiz war während des Zweiten Weltkriegs der wichtigste Umschlagplatz für Gold aus dem Machtbereich des Dritten Reichs. 79 Prozent aller Goldlieferungen nach dem Ausland wickelte die Reichsbank über die Schweiz ab. Davon entfielen anteilsmässig 87 Prozent auf die SNB und 13 Prozent auf schweizerische Geschäftsbanken. Die Goldsendungen der Reichsbank an die SNB beliefen sich je nach Berechnung auf insgesamt 1,6 bis 1,7 Milliarden Franken. Von diesem Betrag erwarb die SNB per Saldo 1,2 Milliarden Franken auf eigene Rechnung; der Rest ging an Depots, die andere Zentralbanken und die BIZ bei der SNB unterhielten. Erhebliche Mengen des von der SNB erworbenen Goldes wurde an Drittländer weiterverkauft, insbesondere an Portugal (452 Millionen Franken), Spanien (185 Millionen Franken) und Rumänien (102 Millionen Franken).

Unter dem von Deutschland gelieferten Gold befand sich solches, das bereits vor 1933 in den Besitz der Reichsbank gelangt war oder auf ordentlichen Wegen erworben wurde. Dazu kam das schon vor dem Krieg mit staatlichen Zwangsmitteln in den Verfügungsbereich des deutschen Währungsinstituts gebrachte Gold. Nach Kriegsausbruch wurde für das Dritte Reich Raubgold zu einer wichtigen Quelle der Devisenbeschaffung. Unter Raubgold sind zu verstehen: konfisziertes und geplündertes Gold sowie Gold, das das NS-Regime ermordeten und überlebenden Opfern der Vernichtungspolitik raubte. Schliesslich zählen zum Raubgold auch die Währungsreserven von Zentralbanken im Machtbereich des NS-Staates. Nach Kriegsende hat es die Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold unterlassen, eine Differenzierung der Kategorie Raubgold vorzunehmen.

Der Wert des von der Reichsbank in die Schweiz nachweisbar gelieferten Opfergoldes beläuft sich auf 581 899 Franken. Die Direktion der SNB hat zwar Ende 1943 über die Konfiskation von Gold deportierter Juden diskutiert, doch gibt es keine Hinweise, dass die Entscheidungsträger des schweizerischen Noteninstituts Kenntnis davon hatten, dass Barren mit solchem Gold von der Reichsbank in die Schweiz geliefert wurden. Zudem ist nach dem heutigen Erkenntnisstand unbekannt, wer dieses Gold erwarb.

In den ersten beiden Kriegsjahren führte die Reichsbank ihre Goldtransaktionen in der Schweiz vor allem über die Geschäftsbanken durch. Die SNB bat die Reichsbank im Oktober 1941, das Gold nur noch an das schweizerische Währungsinstitut zu liefern. Von da an erhielten die Geschäftsbanken von der Reichsbank keine regelmässigen Goldsendungen mehr. Wichtigster Grund für die Intervention der SNB war, dass die internationalen Drehscheibengeschäfte mit Gold und Devisen über die Schweiz einen Rückgang der inländischen Goldreserven bewirkten, der währungspolitisch unerwünscht war. Auf Ende 1942 wurde der schweizerische Goldhandel mit dem Ausland per Bundesratsbeschluss bei der SNB zentralisiert.

Den Goldübernahmen der SNB aus Deutschland lagen unterschiedliche Ziele zugrunde. Primär bezweckten sie die Aufrechterhaltung der Golddeckung und der Konvertibilität des Frankens, die Sicherung der Landesversorgung und der Funktionsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes.

Zu Beginn des Kriegs unternahm die SNB bezüglich des von der Reichsbank gelieferten Goldes keinen Versuch, zwischen rechtmässig erworbenem und geraubtem Gold zu unterscheiden. Schon 1941 wussten die SNB-Verantwortlichen, dass Deutschland über Raubgold verfügte. Dieser Sachverhalt war Gegenstand der Diskussion anlässlich interner Sitzungen. Das Direktorium erwog 1942 sogar die Umschmelzung von Goldsendungen aus dem Dritten Reich. Das Gremium verfügte über die Information, dass in Belgien und den Niederlanden Gold von Privatpersonen konfisziert wurde. Ab 1943 war klar, dass die Lieferungen der Reichsbank auch Gold von Zentralbanken besetzter Länder enthalten konnten.

Die offiziellen Warnungen, welche die Alliierten ab Anfang 1943 aussprachen, veranlassten die SNB, Absicherungsmassnahmen zu ergreifen und Garantien über die einwandfreie Herkunft des Goldes aus deutschen Vorkriegsbeständen zu verlangen. Zu einer Änderung ihrer Haltung wurde die SNB nicht durch eigene Initiative, sondern erst durch äusseren Druck veranlasst. Lange Zeit hat das Direktorium nicht zur Kenntnis genommen, dass der NS-Staat systematisch eine Politik der Raub- und Plünderungswirtschaft und der Ermordung von Menschen und Bevölkerungsgruppen betrieb. Obwohl deutlich zu erkennen war, dass sich Deutschland unrechtmässig Gold aneignete, blieben die SNB-Verantwortlichen einer Praxis des business as usual verhaftet.

Im Wissen um die problematische Herkunft des Goldes und die diesbezüglichen Warnungen der Alliierten setzten sich Vertreter schweizerischer Banken und Versicherungen noch in den letzten Kriegsmonaten für eine fortgesetzte Übernahme von Gold aus Deutschland durch die SNB ein. Diese Transfers, die bis April 1945 stattfanden, wurden unter anderem mit dem Ziel der Bezahlung von Zinsen und der Begleichung weiterer Ansprüche von Finanzgläubigern in der Schweiz vorgenommen. Sie dienten auch dem Zweck, den Zahlungsverkehr mit Deutschland so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und mithin eine möglichst gute Ausgangsbasis für die Gestaltung der schweizerisch-deutschen Finanzbeziehungen nach dem Krieg zu schaffen.

Ab 1943 entwickelte die Leitung der SNB ein argumentatives Verteidigungsdispositiv, um sich gegen die Vorwürfe der Alliierten abzusichern. Nach dem Krieg vertrat sie gegenüber ihren Kritikern im In- und Ausland die Auffassung, sie habe das Gold aus Deutschland im guten Glauben an dessen einwandfreie Herkunft erworben. Überdies hätten sich die Operationen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der schweizerischen Neutralität befunden. Im weiteren wurde argumentiert, das Risiko eines deutschen Überfalls auf die Schweiz sei verringert worden, indem sich das Währungsinstitut mit den Goldkäufen für Deutschland nützlich gemacht habe, und schliesslich habe das Direktorium die Goldpolitik auch mit der schweizerischen Regierung abgesprochen.

Aus heutiger Sicht sind die Argumente der Gutgläubigkeit und der neutralitätspolitischen Verpflichtung zu den Goldübernahmen nicht stichhaltig. Wie sich anlässlich der Verhandlungen des Washingtoner Abkommens herausstellte, wussten die Verantwortlichen der SNB schon während des Kriegs, dass die Reichsbank auch Raubgold in die Schweiz lieferte. Eine neutralitätspolitische Verpflichtung zur Annahme gestohlenen Golds gab es nicht. Zudem erwies sich die Gutgläubigkeitsthese als argumentative Falle: Ohne Verlust ihrer Glaubwürdigkeit konnte die SNB nicht von ihr abrücken.

Zur seitens der SNB vorgebrachten These, das der Reichsbank abgekaufte Gold habe dazu beigetragen, Deutschland von einer Invasion der Schweiz abzuhalten, ist zunächst zu bemerken, dass die Kriegführung Hitlers nicht primär von Überlegungen geleitet war, die sich als zweckrationale Reaktion auf eine wirtschaftliche Abschreckungspolitik bezeichnen lassen. Zudem hat die SNB die Landesregierung über die Dimensionen und Hintergründe der Geschäfte mit der Reichsbank nach eigenem Bekunden des Bundesrats nur ungenügend und verspätet informiert. Die Tatsache, dass die SNB die Dissuasion erst ab 1943 als Motiv für ihre Goldübernahmepolitik von Deutschland bezeichnete, legt den Schluss nahe, dass es sich um ein ex post vorgebrachtes Argument für die Rechtfertigung der praktizierten Goldpolitik handelt.

Das Gewinnmotiv kann nicht als handlungsleitender Beweggrund für die Goldübernahmen der SNB aus Deutschland angesehen werden. Es spielte bei der Verwertung des erworbenen Goldes durch den Verkauf an Dritte aber durchaus eine Rolle.

Ein direkter Vergleich der Goldübernahmen aus Deutschland mit denjenigen von alliierter Seite verbietet sich, denn im Gegensatz zu dem von der Reichsbank gekauften Gold handelte es sich bei dem Gold der Alliierten um Zahlungsmittel, die in vollen Umfang rechtmässig erworben worden waren. Die Goldoperationen zwischen der Schweiz, den USA und Grossbritannien waren grossenteils das Ergebnis internationaler Kapitalbewegungen. Zudem dienten sie schweizerischerseits der Finanzierung von Exporten und wurden von den Alliierten für humanitäre Zwecke sowie für die Finanzierung kriegswichtiger Dienstleistungen verwendet.

Das Thema der Goldtransaktionen im Krieg ist mit andern historischen Fragestellungen verknüpft. Deshalb ist es notwendig, das Problem der Goldübernahmen von Deutschland im erweiterten Rahmen der aussenwirtschaftlichen Beziehungen, der Handelspolitik sowie der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Vorgänge der Zeit des Zweiten Weltkriegs näher zu untersuchen. Die Kommission befasst sich aus historischer Sicht auch mit den rechtlichen Fragen des Goldhandels und wird im Hinblick auf den Schlussbericht verschiedene dieser Aspekte durch juristische Experten begutachten lassen.