UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ - ZWEITER WELTKRIEG

Bern, 29. Januar 1997

Pressemitteilung

Aktenvernichtungsverbot

Am 13. Dezember 1996 hat die Bundesversammlung den Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte erlassen. Dieser Beschluss, der seit dem 14. Dezember 1996 in Kraft ist, legt eine Pflicht zur Aufbewahrung aller Akten fest, welche der Untersuchung der Expertenkommission dienlich sein könnten. Eine Vernichtung relevanter Akten ist somit eine Zuwiderhandlung gegen diese Pflicht und ist strafbar.

Am 19. Dezember 1996 hat der Bundesrat eine unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jean-François Bergier eingesetzt. Die Expertenkommission erinnert an diese für die Untersuchung zentrale Aktenaufbewahrungspflicht. Sie erwartet von Banken, Versicherungen, Treuhandfirmen, Anwalts- und Notariatskanzleien, Handels- und Industriegesellschaften, allen weiteren Firmen und Personen, die vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg Geschäfte mit dem Ausland abwickelten, sowie von öffentlichen Stellen eine strenge Beachtung des Aktenvernichtungsverbotes.

Alle Dokumente über Vermögenstransaktionen sowie Finanz- und Handelsgeschäfte mit dem Ausland, die in der Zeit zwischen 1920 und 1950 stattfanden, bzw. spätere Dokumente, die sich auf solche Geschäfte beziehen, unterstehen diesem Aktenvernichtungsverbot. Im übrigen ist es angezeigt, die Aktenaufbewahrungspflicht extensiv zu interpretieren und auch Dokumente, die bloss mittelbar mit dieser Problematik im Zusammenhang stehen, sorgfältig aufzubewahren.

Das Aktenvernichtungsverbot bleibt in Kraft bis zum Abschluss der Arbeiten der Expertenkommission oder bis diese die entsprechenden Akten inventarisiert und schriftlich zur Vernichtung freigegeben hat. In Zweifelsfällen müssen sich Unternehmungen, Privatpersonen sowie öffentliche Stellen an das Sekretariat der Expertenkommission wenden.

Prof. Jean-François Bergier

Präsident