|
UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION
SCHWEIZ - ZWEITER WELTKRIEG
Bern, 29. Januar
1997
Pressemitteilung
Aktenvernichtungsverbot
Am 13. Dezember 1996
hat die Bundesversammlung den Bundesbeschluss betreffend die historische
und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen
Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte erlassen. Dieser
Beschluss, der seit dem 14. Dezember 1996 in Kraft ist, legt eine Pflicht
zur Aufbewahrung aller Akten fest, welche der Untersuchung der Expertenkommission
dienlich sein könnten. Eine Vernichtung relevanter Akten ist somit
eine Zuwiderhandlung gegen diese Pflicht und ist strafbar.
Am 19. Dezember 1996
hat der Bundesrat eine unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter
Weltkrieg unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jean-François Bergier
eingesetzt. Die Expertenkommission erinnert an diese für die Untersuchung
zentrale Aktenaufbewahrungspflicht. Sie erwartet von Banken, Versicherungen,
Treuhandfirmen, Anwalts- und Notariatskanzleien, Handels- und Industriegesellschaften,
allen weiteren Firmen und Personen, die vor, während und unmittelbar
nach dem Zweiten Weltkrieg Geschäfte mit dem Ausland abwickelten,
sowie von öffentlichen Stellen eine strenge Beachtung des Aktenvernichtungsverbotes.
Alle Dokumente über
Vermögenstransaktionen sowie Finanz- und Handelsgeschäfte mit
dem Ausland, die in der Zeit zwischen 1920 und 1950 stattfanden, bzw.
spätere Dokumente, die sich auf solche Geschäfte beziehen, unterstehen
diesem Aktenvernichtungsverbot. Im übrigen ist es angezeigt, die
Aktenaufbewahrungspflicht extensiv zu interpretieren und auch Dokumente,
die bloss mittelbar mit dieser Problematik im Zusammenhang stehen, sorgfältig
aufzubewahren.
Das Aktenvernichtungsverbot
bleibt in Kraft bis zum Abschluss der Arbeiten der Expertenkommission
oder bis diese die entsprechenden Akten inventarisiert und schriftlich
zur Vernichtung freigegeben hat. In Zweifelsfällen müssen sich
Unternehmungen, Privatpersonen sowie öffentliche Stellen an das Sekretariat
der Expertenkommission wenden.
Prof. Jean-François
Bergier
Präsident
|
|
|