Die Unabhängige Expertenkommission nimmt Zeitzeugnisse entgegen

Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) lädt Zeitzeugen ein, für ihre Untersuchung relevante Aussagen der UEK anzuvertrauen. Sie hat dafür eine Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Informationen über den Umfang und das Schicksal der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte, die Auslandgeschäfte von Schweizer Firmen und das Verhalten gegenüber Fremden und Flüchtlingen besitzen.

Die UEK ist an Aussagen von Personen interessiert, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit und anderer einschlägiger Erfahrungen Zeugenaussagen machen können. Dabei ist insbesondere an (ehemalige) Angestellte von Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien, Treuhandgesellschaften und generell Firmen mit Geschäftsbeziehungen zum Ausland gedacht. Aber auch Informationen von (ehemaligen) Juwelieren, Kunsthändlern, Hoteliers usw. sowie von Beamten und Angestellten der Eidgenössischen Verwaltung, des diplomatischen Dienstes, der Armee und des Grenzwachtkorps, von SBB und PTT, der Fremdenpolizei sowie der Flüchtlings- und Gefangenenhilfswerke usw. sind der UEK willkommen. Dies gilt selbstverständlich auch für Nachkommen dieser Personen, die über entsprechende Unterlagen und Informationen verfügen. Die UEK sichert den Zeitzeugen eine vertrauliche Behandlung ihrer Aussagen zu.