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Die
Unabhängige Expertenkommission nimmt Zeitzeugnisse entgegen
Die Unabhängige
Expertenkommission Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK) lädt Zeitzeugen
ein, für ihre Untersuchung relevante Aussagen der UEK anzuvertrauen.
Sie hat dafür eine Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Personen
wenden können, die Informationen über den Umfang und das Schicksal
der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten
Vermögenswerte, die Auslandgeschäfte von Schweizer Firmen und
das Verhalten gegenüber Fremden und Flüchtlingen besitzen.
Die UEK
ist an Aussagen von Personen interessiert, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit
und anderer einschlägiger Erfahrungen Zeugenaussagen machen können.
Dabei ist insbesondere an (ehemalige) Angestellte von Banken, Versicherungen,
Anwaltskanzleien, Treuhandgesellschaften und generell Firmen mit Geschäftsbeziehungen
zum Ausland gedacht. Aber auch Informationen von (ehemaligen) Juwelieren,
Kunsthändlern, Hoteliers usw. sowie von Beamten und Angestellten
der Eidgenössischen Verwaltung, des diplomatischen Dienstes, der
Armee und des Grenzwachtkorps, von SBB und PTT, der Fremdenpolizei sowie
der Flüchtlings- und Gefangenenhilfswerke usw. sind der UEK willkommen.
Dies gilt selbstverständlich auch für Nachkommen dieser Personen,
die über entsprechende Unterlagen und Informationen verfügen.
Die UEK sichert den Zeitzeugen eine vertrauliche Behandlung ihrer Aussagen
zu.
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